Liebe Mitglieder, Sportlerinnen und Sportler des VfL,
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, das geltende Kontaktverbot bis zum 3. Mai 2020 zu verlängern. Zwar haben einige Geschäfte begrenzt geöffnet (bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern), Gast- und Vereinsstätten sind hiervon jedoch nicht betroffen.
Aus diesem Grund bleibt das Sporthaus sowie das Trainingsgelände bis mindestens 3. Mai 2020 geschlossen.
Dies bedeutet, dass auch sämtlicher Trainings- und Spielbetrieb ausgesetzt bleibt. Zudem gilt ein Verbot für Großveranstaltungen bis 31. August 2020, weshalb wir skeptisch auf die aktuell laufende Fußballrunde schauen.
Änderungen sind unter Vorbehalt und werden rechtzeitig durch die Vorstandschaft oder den Trainer- bzw. Kursleiter in euren bekannten Kommunikationskanälen verteilt. Bitte berücksichtigt ggf. individuelle Trainingspläne eurer Trainer.
Dringende Information: Auch wenn die Sonne lacht und sommerliche Temperaturen locken, möchten wir Euch darauf hinweisen, dass die Nutzung unseres Spielplatzes sowie Trainingsgeländes mit teilweise hohen Bußgeldern durch das Ordnungsamt und die Polizeibehörde geahndet wird. Leider kommt es immer wieder zu Verstößen. Wir als Verein können hierfür keine Haftung übernehmen und haben eine entsprechende „Beschilderung“ auf dem Gelände angebracht. Bitte verwechselt nicht die Aufhebung des Kontaktverbotes im bezahlten Profisport mit dem Spielbetrieb in Kreis-, Bezirks- und Landesligen.
Eure VfL Vorstandschaft
Aline Schutzbach, Florian Rometsch, Oliver Becker
Ausgabestand: 15.04.20